UNGEWOLLTE SCHWANGERSCHAFT
In Luxemburg, kann jeder ohne Einschränkungen für sich entscheiden, ob man eine Schwangerschaft fortsetzen möchte oder nicht. Wenn sich eine Person dazu entscheidet, eine Schwangerschaft nicht fortzusetzen, kann sie auf einen Schwangerschaftsabbruch, dh eine Abtreibung zurückgreifen.
Vorsicht! Eine Abtreibung ist nicht mit einem Verhütungsmittel gleichzusetzen.
Die Abtreibung ist in Luxemburg unter verschiedene Bedingungen möglich. Si muss beispielsweise vor dem Ende der 12. Schwangerschaftswoche stattfinden (14. Woche Amenorrhoe = Anfang der letzten Regelblutung). Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich in ein anderes Land der EU begeben, um eine Abtreibung durchführen zu lassen. Die legalen Fristen sind von Land zu Land unterschiedlich. Sie können unter folgendem Link weitere Informationen zu der Nationalpolitik der unterschiedlichen Länder bezüglich der Abtreibung finden: European Abortion Policies Atlas.
Wichtig: Eine Bedenkzeit von 3 Tagen zwischen der ersten gynäkologischen Untersuchung und der Abtreibung ist obligatorisch. Bei der ersten gynäkologischen Untersuchung wird ein Ultraschall durchgeführt, um den genauen Zeitpunkt der Schwangerschaft festlegen zu können, dh um zu wissen wann die Schwangerschaft begonnen hat, aber auch um zu bestimmen wo sich der Embryo oder Fötus befindet. Während des Ultraschalls werden weder Bilder noch Ton der Patientin gezeigt. Diese Untersuchungen werden nur durchgeführt, um das weitere Verfahren bestmöglich fortzusetzen.
WIE FUNKTIONIERT DAS?
Es gibt zwei unterschiedliche Arten des Schwangerschaftsabbruchs:
- Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch,
- Der chirurgische Schwangerschaftsabbruch.
Beide Methoden können bis zur 12. Schwangerschaftswoche (14. Woche der Amenorrhoe) durchgeführt werden.
DER MEDIKAMENTÖSE SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH:
Dies umfasst die Einnahme von 2 Pillen mit einem Abstand von 48 Stunden.
Die erste Pille, die Mifepriston, unterbindet die Wirkung der Progesteron, ein Hormon welches das Erhalten der Schwangerschaft durch die Gebärmutterschleimhaut, welche sich an der inneren Seite der Gebärmutter befindet, ermöglicht. Das Einnehmen der Mifepriston wird also dafür sorgen, dass sich die Gebärmutterschleimhaut von der Gebärmutter löst. Dieser Mechanismus tritt ebenfalls bei der Regelblutung auf.
Die zweite Pille, welche Misoprostol genannt wird, provoziert Kontraktionen der Gebärmutter, wodurch der Embryo und die Gebärmutterschleimhaut ausgestoßen werden. Dies findet in der Regel innerhalb der 12 Stunden nach Einnahme der Pille statt.
Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch kann sowohl von einem Hausarzt / Hausärztin als auch von einem Gynäkologen/ einer Gynäkologin durchgeführt werden.
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch kann mit Einverständnis eines Gynäkologen/ einer Gynäkologin oder eines Hausarztes/ einer Hausärztin ebenfalls zu Hause durchgeführt werden, dies jedoch nur unter bestimmter ärztlicher Versorgung.
Vorsicht, die Medikamente, die bei einer Abtreibung genutzt werden, welche auch Abtreibungspillen genannt werden, sind KEINE Notfallpillen. Für mehr Informationen, begeben Sie sich auf die Seite „Notfallpille“.
DER CHIRUGISCHE SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH:
Dieser Eingriff benötigt eine Vollnarkose. Ein paar Stunden vor dem Eingriff (etwa 3 Stunden), wird der Arzt/ die Ärztin 2 Misoprostol Pillen in die Gebärmutter einsetzen, um den Gebärmutterhals zu erweitern. Dies soll das Einführen einer Kanüle (ein Rohr) in die Scheide und Gebärmutter erleichtern. Dieses medizinische Instrument wird dazu dienen den Inhalt der Gebärmutter, dh den Embryo oder Fötus und die Gebärmutterschleimhaut abzusaugen. Das ganze Verfahren dauert in der Regel weniger als eine halbe Stunde.
Manchmal muss zusätzlich eine Kürettage durchgeführt werden, wenn die Absaugung nicht vollständig funktioniert hat. Es ist tatsächlich manchmal so, dass biologische Rückstände (z.B. Plazentagewebe) zurückbleiben können, welche dann entfernt werden müssen. Bei der Kürettage wird also ein Instrument in Form eines Löffels eingeführt, welches das Vollenden der Abtreibung, wenn nötig ermöglicht.
Nur Gynäkolog.innen dürfen einen chirurgischen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen.
WO KANN MAN EINE ABTREIBUNG DURCHFÜHREN LASSEN?
Die medikamentöse Abtreibung ist möglich:
- Im Planning Familial: bis zur 6. Schwangerschaftswoche (8. Woche Amenorrhoe)
- In einem Krankenhaus: bis zur 12. Schwangerschaftswoche (14. Woche Amenorrhoe).
Die chirurgische Abtreibung:
- Ist nur in Krankenhäusern möglich.
WIE VIEL KOSTET EINE ABTREIBUNG?
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden zu 100 % von der CNS übernommen. Bei einem chirurgischen Schwangerschaftsabbruch fallen für die Patient.in jedoch Kosten in Höhe von 25,50 € (Eigenbeteiligung der Versicherten) an.
Personen, die nicht durch die CNS versichert sind, können sich für Informationen zu den Kosten direkt an eine.n Mitarbeiter.in des Gesundheitswesens wenden.