UNGEWOLLTE SCHWANGERSCHAFT

In Luxemburg hat jede Person das Recht, ohne Zwang selbst zu entscheiden, ob sie ihre Schwangerschaft fortsetzen möchte oder nicht. Wichtiger Hinweis! Der Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) zählt nicht zur Empfängnisverhütung.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Luxemburg erlaubt, wenn er unter bestimmten Bedingungen durchgeführt wird. Insbesondere muss er vor dem Ende der 12. Schwangerschaftswoche (14 Wochen nach dem 1. Tag der letzten Regelblutung) erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist steht es Ihnen frei, in ein anderes Land der Europäischen Union zu reisen, um einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Die gesetzlichen Fristen unterscheiden sich von Land zu Land. Weitere Informationen zur nationalen Politik der europäischen Länder in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche finden Sie unter folgendem Link: European Abortion Policies Atlas.  

WIE FUNKTIONIERT DIESE METHODE?

Bis zur 7. Schwangerschaftswoche (9 Wochen nach dem 1. Tag der letzten Regelblutung) kann der Schwangerschaftsabbruch medikamentös durchgeführt werden. Dabei werden im Abstand von 48 Stunden zwei Medikamente verabreicht. 

  • Die Einnahme von Mifespriston führt zu einer Ablösung der Gebärmutterschleimhaut – zu vergleichen etwa mit dem Abstoßen der Schleimhaut, wenn in einem schwangerschaftsfreien Zyklus der Progesteronspiegel absinkt und die Menstruation einsetzt. Mifepriston blockiert das Hormon Progesteron, welches sonst unter anderem dafür sorgt, dass die Schwangerschaft erhalten bleibt.
  • Das zweite Medikament, Misoprostol, bewirkt, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht, um den Embryo und die Gebärmutterschleimhaut (Endometrium) auszustoßen. Dies geschieht in der Regel einen halben Tag nach der Einnahme. 

Für die medikamentöse Methode wenden Sie sich an den Planning Familial oder an eine Ärztin/einen Arzt, die/der mit einem Krankenhaus mit gynäkologisch-geburtshilflicher Abteilung zusammenarbeitet.

Danach bzw. bis zur 12. Schwangerschaftswoche (14 Wochen nach dem 1. Tag der letzten Regelblutung) ist zudem ein operativer Schwangerschaftsabbruch möglich, der in einer Tagesklinik von einer Gynäkologin/einem Gynäkologen durchgeführt wird. 

Für dieses Verfahren ist eine Vollnarkose (manchmal auch nur örtliche Betäubung) erforderlich. Circa drei Stunden vor dem Eingriff werden zwei Misoprostol-Tabletten in die Vagina eingeführt, um den Gebärmutterhals zu öffnen. Dies erleichtert das Einführen einer Kanüle (ein langer Schlauch) in die Vagina und Gebärmutter. Mithilfe dieses Instruments wird der Inhalt der Gebärmutter, also das befruchtete Ei und die Gebärmutterschleimhaut, abgesaugt. Der Eingriff dauert in der Regel weniger als eine halbe Stunde. Manchmal wird eine Ausschabung (Kürettage) durchgeführt, wenn bei der Absaugung nicht alle Gewebereste (z. B. Plazentagewebe) entfernt werden konnten. Dabei wird mit einem löffelförmigen Instrument die Gebärmutterschleimhaut abgetragen, um den Schwangerschaftsabbruch abzuschließen. 

Ein operativer Schwangerschaftsabbruch kann auch vor der 7. Woche durchgeführt werden. 

Beachten Sie bitte, dass zwischen dem ersten Termin bei Ihrer (Frauen-)Ärztin/Ihrem (Frauen-)Arzt und dem Schwangerschaftsabbruch eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen muss. 

WO WIRD DIESER EINGRIFF DURCHGEFÜHRT?

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch wird beim Planning Familial oder im Krankenhaus durchgeführt. 

Planning Familial
Hôpital

Ein operativer Abbruch muss in einem Krankenhaus vorgenommen werden, das über eine Zulassung zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verfügt (siehe Seite Kontakte).

Die Krankenversicherung (CNS) übernimmt die Kosten für in Luxemburg vorgenommene Abtreibungen zu 100 %.